Zustands-Funktionsprüfung Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)

Zustands-Funktionsprüfung (früher Dichtheitsprüfung)

Worum genau geht es bei der „Zustands- und Funktionsprüfung?

Das bundesweit gültige Wasserschutzgesetz schreibt vor, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen. Näheres regelt in NRW die „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“, die im November 2013 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt bisherige Regelungen zur Dichtheitsprüfung und schreibt Fristen vor, bis zu denen eine erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen zu erfolgen hat.

Nach den neuen Vorschriften der NRW-Landesregierung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen besteht für Zehntausende Hauseigentümer in Köln und Umgebung die Pflicht, ihre Kanäle auf Dichtheit untersuchen zu lassen. Die „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ schreibt Fristen vor, in denen eine erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen zu erfolgen hat. Sie darf nur durch sachkundige Personen erfolgen und muss mit einer Bescheinigung und entsprechenden Anlagen dokumentiert werden.

Wir führen die Prüfung für Sie durch, von der Bestandsaufnahme der vorhandenen Abwasserleitungen bis zur Dokumentation und Bescheinigung des Prüfergebnisses. Eingeschlossen ist je nach Anforderung eine Druckprüfung (mit Wasser oder Luft) oder eine TV-Inspektion.

TV-Inspektion

Mobile Kamerasysteme eignen sich hervorragend für die Untersuchung der Abwasserleitungen im Bereich von Grundstücken. Bei der TV-Inspektion befahren wir die Kanäle mit einer ferngesteuerten Kamera, die eine hohe Bildqualität liefert. So kann der Zustand der Leitungen zuverlässig geprüft und dokumentiert werden.

 

 

 

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