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KFW Programm Nr. 152 /430
Kredit eff. Zins z.Zt 0,75 %
Sie erhalten einen Kredit aus dem KFW Programm
Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen von max. 50.000 € pro Wohneinheit.
Investitionszuschuss Einzelmaßnahmen
Gefördert werden bauliche Einzel-Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die die Mindestanforderungen der KfW erfüllen mit aktuell 10%, bis maximal 5.000 €
pro Wohneinheit.
1. Bestätigung zum Kreditantrag bzw. Investitionszuschuss
Vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat ein Sachverständiger die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieses Merkblattes zu bestätigen.
Bedingung für die Förderung von Fenstern und Fenstertüren ist, dass durch den Sachverständigen bestätigt wird, dass der U-Wert der Außenwand kleiner ist, als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen. Hierfür erhalten Sie eine U-Wert-Berechnung der Aussenwand.
2. Bestätigung nach Durchführung der Maßnahme
Nach Durchführung der Maßnahmen ist durch den Sachverständigen die Übereinstimmung mit den beantragten Maßnahmen zu bestätigen.
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